Betreuer:innen-FAQ

(Frequently Asked Questions für Betreuer:innen)

Häufig gestellte Fragen zum Betreuer:innen-Job.

Grundsätzliches

Was macht der Notmütterdienst?

Der Notmütterdienst (NMD) ist ein Betreuungsdienst für Menschen in Notsituationen und mit Hilfebedarf. Durch persönliche und individuelle Betreuung helfen wir Familien mit Kindern, Senioren, Menschen mit Behinderung oder anderen hilfsbedürftigen Personen im Alltag. Dabei steht bei uns im Vordergrund, eine Entlastung genau dort zu ermöglichen, wo sie gebraucht wird. Sei es im Haushalt, bei der Kinderbetreuung oder der Begleitung und Unterstützung von Senioren bis hin zu leichten pflegerischen Tätigkeiten. Die Betreuungspersonen und Alltagshelfer bekommen laufend je nach Eignung unsere aktuellen Einsätze mitgeteilt und können diese je nach zeitlicher Verfügbarkeit übernehmen, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Wir suchen volljährige Personen jeden Alters, die engagiert, motiviert und zuverlässig sind und in der Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung oder Haushaltshilfe tätig werden möchten. Jede*r, der sich für diese Tätigkeitsbereiche interessiert, kann sich beim NMD als Betreuungsperson registrieren. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit und nicht um ein Beschäftigungsverhältnis handelt. Zudem wäre es von Vorteil, wenn Du berufliche oder private Erfahrung in den jeweiligen Bereichen mitbringst. Für pflegerische Tätigkeiten ist eine entsprechende Qualifikation erforderlich.

Welche Qualifikationen sind für die Arbeit als Betreuer:in erforderlich?

Alle Betreuer:innen durchlaufen einen mehrstufigen Prüfungsprozess, bevor sie in ihren ersten Einsatz gehen können. Dabei lernen wir jede:n Betreuer:in persönlich kennen und fordern neben der Überprüfung der Personalien ein aktuelles und einwandfreies erweitertes Führungszeugnis. Zudem prüfen wir Qualifikationsnachweise, Zeugnisse und ggfs. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Zusätzliche Qualifikationen wie Erste-Hilfe-Kurse (am Kind), eine Alten- oder Krankenpflegeausbildung oder Demenzbetreuung nach §87b SGB XI etc. sind vorteilhaft, aber nicht zwingend erforderlich.

Um was für ein Arbeitsverhältnis handelt es sich?

Die Betreuungspersonen vom Notmütterdienst arbeiten auf selbständiger Basis mit uns zusammen. Es handelt sich demnach nicht um ein Angestelltenverhältnis bzw. um eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle, sondern um eine selbstständige Tätigkeit.

Was ist eine selbstständige Tätigkeit?

Im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis handelt es sich bei einer selbstständigen Tätigkeit nicht um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Das bedeutet, Du kannst selbst entscheiden, welche Aufgaben Du zu welchen Bedingungen annimmst und welche nicht. Auch Deine Arbeitszeiten und den Arbeitsort (in den verfügbaren NMD-Städten) kannst Du selber festlegen und nur die Einsätze übernehmen, die für Dich gut passen. Als Selbstständige:r stellst Du deine eigene Honorarrechnung nach erfolgtem Einsatz an den Notmütterdienst. Bitte beachte, dass die Tätigkeit als selbstständige Betreuungsperson keine abhängige Beschäftigung darstellt und Du für Deine Steuer- und Sozialversicherungsabgaben sowie für Deine Kranken-/Unfallversicherung selbst verantwortlich bist.

Benötige ich einen Gewerbeschein?

Selbständige müssen ein (Klein-)Gewerbe anmelden. Ausgenommen davon sind Freiberufler und Übungsleiter. Ob dies auf Dich zutrifft, solltest Du mit deinem Steuerberater oder Finanzamt besprechen.

Sobald Du ein (Klein-)Gewerbe anmeldest, bist Du automatisch Mitglied bei deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK), die i.d.R. in den ersten 2 Jahren beitragsfrei ist.

Nach Anmeldung deines Gewerbes solltest Du Dich bei einer Berufsgenossenschaft anmelden und damit unfallversichern. Ggfs. wirst Du dazu auch schriftlich aufgefordert. Der Vorteil dafür liegt auf der Hand: Sollte ein Unfall im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit geschehen, bist Du vollkommen abgesichert. Der Betrag für diese Versicherung beläuft sich auf ca. €15,-/Monat.

Wie beantrage ich einen Gewerbeschein?

Deinen Gewerbeschein beantragst Du je nach Stadt in Deinem Rathaus, dem Ordnungs- oder Bezirksamt oder im Bürgerbüro. Viele Städte bieten inzwischen die Möglichkeit an, im Internet das Gewerbeschein-Antragsformular zu downloaden oder das Gewerbe auch direkt online zu beantragen. Je nach Stadt wird eine Gebühr zwischen 15,- und 60,- € fällig. Beachte bitte, dass Du als Selbständige*r Deine Leistungen frei auf dem Markt anbieten kannst, also nicht abhängig für den Notmütterdienst beschäftigt bist.

Wie schreibe ich eine Rechnung?

Nach jedem Einsatz stellst Du uns Deine erbrachte Leistung in Rechnung. Dazu benötigen wir eine von Deinem Klienten unterschriebene Dokumentation.

In der Regel wirst Du als Kleinunternehmer:in arbeiten, sofern Deine steuerpflichtigen Einnahmen im Eröffnungsjahr 22.000 € nicht übersteigen. In diesem Fall fällst Du unter die Kleinunternehmerregelung und brauchst auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen. Falls dies nicht auf Dich zutrifft, teile das bitte deinem zuständigen NMD-Team mit.

Ich habe einen Hauptberuf. Kann ich trotzdem nebenbei als Betreuer:in arbeiten?

Ja! Die selbständige Tätigkeit für den Notmütterdienst kann auch als Nebentätigkeit ausgeführt werden. Bitte achte darauf, dass sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst und Dein erzielter Verdienst bei uns nicht höher als das Haupteinkommen ist.

Was passiert, wenn ich in den Urlaub fahren möchte, krank oder verhindert bin?

Du bist selbstständig und kannst Dir Deinen Urlaub jederzeit frei einteilen. Allerdings legen wir hierbei großen Wert auf gute Kommunikation und begrüßen es, wenn wir über Deine Abwesenheiten frühzeitig informiert werden, damit wir rechtzeitig einen Ersatz für deinen Klienten suchen können. Dasselbe gilt bei Krankheit: Mit Hilfe einer frühestmöglichen Mitteilung suchen wir rechtzeitig Ersatz.

Registrierung als Betreuungsperson

Wie kann ich mich registrieren?

Bitte fülle unser Online-Kontaktformular aus oder wende Dich telefonisch an das NMD-Büro in Deiner Region.

Sollte nach der Klärung erster Fragen eine Zusammenarbeit für beide Seiten in Frage kommen, werden wir Dich auffordern, ein detaillierteres Registrierungsformular auszufüllen und die notwendigen Unterlagen einzureichen.

Nach Prüfung dieser Unterlagen lernen wir uns noch persönlich kennen. Dabei erhältst Du wichtige Informationen und praktische Tipps für die Zusammenarbeit und kannst Dir einen ersten Eindruck von deinem Auftraggeber verschaffen. Sobald Dein Erweitertes Führungszeugnis vorliegt, kannst Du in Deinen ersten Einsatz starten.

Was passiert nach der Aufnahme?

Wir senden Dir regelmäßig Jobangebote per E-Mail zu. Du kannst entscheiden, welcher Einsatz für Dich in Frage kommt und dich darauf bei uns melden. Wir prüfen unter allen Rückmeldungen, welche:r Betreuer:in am besten in welchen Einsatz passt und schicken Dir, sobald Du einen Einsatz übernimmst, eine Einsatzvereinbarung mit den Kontaktdaten der zu betreuenden Person zu.

Bin ich über den Notmütterdienst versichert?

Na klar! Alle Betreuer:innen sind haftpflichtversichert. Eventuelle Schäden, die im Haushalt der Klienten durch Dich zustande kommen, übernimmt demnach unsere Versicherung. Bitte beachte, dass pro Schadensfall ein Selbstbehalt i.H.v. €250,- anfällt.

Alle anderen Versicherungen wie z.B. Kranken-, Sozial- und Unfallversicherung müssen von Dir privat getragen werden. Wenn Du woanders eine Festanstellung hast, übernimmt Dein Arbeitgeber die Kosten dafür. Dafür musst Du darauf achten, dass Deine Nebentätigkeit 20 Stunden pro Woche nicht übersteigt und dass Dein Honorar aus selbständiger Arbeit nicht höher als Dein Haupteinkommen ist.

Die Betreuer:innentätigkeit

Wie viele Stunden arbeite ich in etwa?

Du bist selbstständig und kannst Dir vollkommen flexibel einteilen, wie viele Stunden Du für uns arbeiten möchtest. Der Stundenumfang der jeweiligen Einsätze richtet sich nach den Anforderungen der Klient:innen.

Kann ich bereits angenommene Aufträge absagen?

Sobald wir Dir die Einsatzvereinbarung mit den Klientendaten zugeschickt haben und Du diese bestätigt hast, ist eine Absage nur noch in Ausnahmefällen möglich. Unsere Klient:innen müssen sich auf die versprochene Hilfe verlassen können. Solltest Du aufgrund von z.B. Krankheit doch mal kurzfristig absagen müssen, setze Dich bitte umgehend mit dem Klienten/der Klientin und Deinem zuständigen NMD-Büro in Verbindung.

Kann ich von der vereinbarten Stundenzahl abweichen, wenn der/die Klient:in es ausdrücklich wünscht?

Ja, aber wir begüßen es, wenn du dies vorher mit dem NMD-Team besprichst.

Alles rund um’s Geld

Wie hoch ist mein Honorar?

Dein Honorar variiert zwischen den einzelnen Städten und ist ggfs. auch abhängig von deiner Qualifikation und der Schwere des Einsatzes. Bitte kontaktiere Deine zuständige Geschäftsstelle vorab telefonisch, wenn Du Deinen möglichen Stundenlohn erfahren möchtest.

Wann und wie bekomme ich mein Geld?

Sobald Du Deine Rechnung mitsamt dem Stundennachweis an Dein zuständiges NMD-Büro gesendet hast, bekommst Du in der Regel innerhalb von 3 Wochen Dein Honorar auf Dein Konto überwiesen.

Fallen sonstige Gebühren gegenüber dem NMD für mich an?

Nein, für Dich fallen keinerlei Kosten an.

Welche Angaben müssen auf der Rechnung enthalten sein?

Auf der Rechnung müssen Absender, Rechnungsnummer, Steuernummer, Einsatznummer oder Leistungsempfänger, Einsatzzeit, Stundenumfang, Stundensatz und Bankverbindung enthalten sein. Zusätzlich benötigen wir die vom Klienten unterschriebene Einsatzdokumentation im Original. Ein Muster-Rechnungsformular stellt Dir unser Büroteam gerne zur Verfügung.

Muss ich meine Einnahmen versteuern?

Kleinunternehmer:innen¹ sind i.d.R. von der Umsatz- und Gewerbesteuer befreit.

Wie Arbeitnehmer:innen auch, zahlst Du natürlich die übliche Einkommenssteuer, die aufgrund Deiner jährlichen Steuererklärung ermittelt wird.

Zusätzlich kannst Du als Betreuer:in für den NMD die Übungsleiterpauschale von €3.000,-/Jahr geltend machen und auch diesen Betrag steuerfrei verdienen.

Grundsätzlich empfehlen wir, sich zu diesem Thema von einer fachkundigen Person (z.B. Steuerberater:in) beraten zu lassen.

 

¹ D.h. Umsatz des Gewerbes im vergangenen Geschäftsjahr unter €22.000,- und im laufenden Jahr voraussichtlich unter €50.000,-