Familienpflege durch den Notmütterdienst – seit 1969 für Sie da!

Sie benötigen Unterstützung in den eigenen vier Wänden? Ob im Krankheitsfall, bei einem bevorstehenden Reha- oder Geschäftsaufenthalt oder weil die übliche Kinderbetreuung ausfällt: Der Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e.V. kümmert sich seit über 50 Jahren um Familien, Eltern und Alleinerziehende in Notsituationen. In Frankfurt, Köln, Berlin, Hamburg und in vielen Regionen deutschlandweit. Ob kurz- oder langfristig: Auf unsere Familienpflege können Sie sich verlassen!

Unterstützung, so wie Sie das brauchen

Als der Notmütterdienst e.V. 1969 ins Leben gerufen wurde, hatte unsere Gründerin Charlotte Hesser ein Ziel: Familien dort zu unterstützen, wo die Hilfe auch wirklich gebraucht wird – im eigenen Zuhause. Denn wenn im Notfall keine Kinderbetreuung, Haushaltshilfe oder Familienpflege gefunden werden kann, dann stehen oft zusätzlich belastende Suchen nach einer Betreuung außerhalb der eigenen vier Wände im Raum.

Unsere Betreuungskräfte hingegen entlasten Sie ganz gezielt im Alltag. So, wie Sie das brauchen. Bei der Kinderbetreuung, aber auch ergänzend zum Beispiel beim Putzen, Kochen, Aufräumen, beim Erledigen von Besorgungen, als Begleitung bei Arztbesuchen und in vielem mehr. Deshalb arbeiten für uns echte Allround-Talente – die dafür Sorge tragen, dass Ihr Familienleben trotz Ausnahmesituation so ruhig und normal wie möglich weiterlaufen kann.

Kosten und Finanzierung der Familienpflege

Was viele Eltern nicht wissen: In vielen Fällen haben Familien und Alleinerziehende Anspruch auf Familienpflege. Zum Beispiel dann, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, ein Elternteil kurzfristig ausfällt und die Betreuung deshalb nicht mehr gewährleistet werden kann. Krankheit, ein längerer Reha-Aufenthalt oder anderes: Die Gründe für eine solche Notsituation sind vielfältig und so individuell wie die Familien, die wir betreuen. Sprechen Sie uns einfach an – unsere Einsatzmanager*innen beraten Sie gern zu den Möglichkeiten einer Kostenübernahme! Wir sind langjähriger Partner der Krankenkassen sowie zahlreicher Sozialbehörden und suchen immer den für Sie günstigsten Weg.

Gut zu wissen: Natürlich gibt es Situationen, in denen Sie eine Familienpflege, Kinderbetreuung oder auch eine entlastende Haushaltshilfe benötigen, aber nach Sozialgesetz keinen unmittelbaren Anspruch hierauf haben. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich können Sie die Familienpflege durch den Notmütterdienst auch privat bezahlen. Als gemeinnütziger Verein arbeiten wir nicht gewinnorientiert, sondern bieten unsere Leistungen zu einem fairen Preis an. Und die Kosten für eine Kinderbetreuung können bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich geltend gemacht werden, sofern das Kind noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat. Mehr dazu beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Familienpflege beantragen: So einfach geht das!

  1. Sagen Sie uns, wie wir Ihnen helfen können! Rufen Sie uns zu unseren Geschäftszeiten an (Telefonnummern unserer Büros hier) oder stellen Sie eine unverbindliche Anfrage über unser Formular am Ende dieser Seite. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
  2. Alternativ: Wenn Sie bereits mit Ihrer Krankenkasse, dem Jugendamt oder einem anderen sozialen Träger in Verbindung stehen, können Sie dort auch gezielt nach dem Notmütterdienst fragen. Als Träger der freien Jugendhilfe können wir beispielsweise direkt mit den Jugendämtern sowie mit zahlreichen Krankenversicherern abrechnen, sofern wir im jeweiligen Standort vertreten sind. Im Bedarfsfall nehmen diese dann Kontakt mit uns auf.
  3. Wir helfen Ihnen so schnell als möglich, oft schon am nächsten Tag. In dringenden Notfällen organisieren wir nach Möglichkeit auch sofortige Unterstützung!
  4. Auch wenn die Situation immer noch schwierig sein mag, können wir zumindest ein paar Sorgen nehmen: Gut zu wissen, dass Ihr Kind in guten Händen ist. Und dass der Alltag zu Hause so gut wie möglich weiterlaufen kann.