Haushaltshilfe bei chronischer Krankheit

Chronisch krank? Bei einer akuten Verschlimmerung zahlt die Kasse – bei dauerhaftem Bedarf hilft die Pflegekasse.

Bekomme ich eine Haushaltshilfe bei einer chronischen Erkrankung?

Sie leben mit einer chronischen Erkrankung – mit guten Tagen und mit solchen, an denen selbst der Einkauf oder das Kochen zu viel wird. Da liegt die Frage nahe: Zahlt die Krankenkasse mir dafür eine Haushaltshilfe?

Das kommt darauf an – und diese Antwort bringt Sie weiter als ein schnelles Ja. Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist für vorübergehende Situationen gedacht. Eine chronische Erkrankung als Dauerzustand gehört meist nicht dazu. Aber: Verschlimmert sie sich akut, gibt es einen Weg – und bei dauerhaftem Bedarf gibt es andere, oft besser passende Lösungen. Welche das in Ihrem Fall sind, finden wir gemeinsam heraus.

Der entscheidende Unterschied: Dauerzustand oder akute Verschlimmerung

Ob die Krankenkasse zahlt, hängt weniger an der Diagnose als an der Situation:

Vorübergehende Verschlimmerung Dauerhafter Hilfebedarf
akuter Schub, nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer OP gleichbleibend hoher Bedarf über lange Zeit
zuständig: die Krankenkasse (§ 38 SGB V) zuständig: die Pflegekasse (bei Pflegegrad)

Wann die Krankenkasse zahlt

Das Gesetz nennt neben schwerer Krankheit ausdrücklich die akute Verschlimmerung einer Krankheit als Anspruchsgrund. Verschlechtert sich Ihre chronische Erkrankung also deutlich – etwa in einem Schub oder nach einem Krankenhausaufenthalt – und können Sie deshalb Ihren Haushalt vorübergehend nicht führen, kann die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V greifen. Wichtig dabei: Diese Möglichkeit gilt, solange kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.

Ihre Situation Wie lange die Kasse in der Regel zahlt
Kein Kind im Haushalt bis zu 4 Wochen
Ein Kind unter 12 Jahren – oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist bis zu 26 Wochen

Wenn ein Pflegegrad vorliegt: der passendere Weg

Bringt Ihre chronische Erkrankung einen dauerhaften Hilfebedarf mit sich, ist die kurzfristige Haushaltshilfe der Krankenkasse oft nicht das richtige Werkzeug – dafür ist die Pflegeversicherung gemacht. Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag zu (aktuell 131 Euro), mit dem sich Unterstützung im Alltag und Haushalt regelmäßig und dauerhaft finanzieren lässt. Das ist kein Trostpreis, sondern häufig die verlässlichere Hilfe – weil sie nicht nach ein paar Wochen endet.

Und falls noch kein Pflegegrad besteht: Ein Antrag kann sich lohnen. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, was zu Ihrer Situation passt – und begleiten Sie auf dem Weg dorthin.

Was kostet mich die Haushaltshilfe der Krankenkasse?

Wenn die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V greift, zahlen volljährige Versicherte einen kleinen gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Kosten pro Tag – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Den Großteil übernimmt Ihre Krankenkasse. So einfach ist das.

So gehen Sie vor

  1. Ärztliche Bescheinigung besorgen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können – das ist bei einer akuten Verschlimmerung besonders wichtig.
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen. Am besten so früh wie möglich – so verlieren Sie keine Zeit.
  3. Bewilligung abwarten. Ihre Krankenkasse prüft Anspruch und Dauer.
  4. Loslegen. Ist die Bewilligung da, kann die Unterstützung starten.

Klingt nach viel Papierkram? Wir unterstützen Sie dabei! Egal ob Haushaltshilfe der Krankenkasse oder Unterstützung über die Pflegekasse – wir begleiten Sie durch jeden Schritt und rechnen direkt ab. Alles aus einer Hand.

Wir sind für Sie da

Der Notmütterdienst e.V. (NMD) entlastet Familien und Senior:innen – seit 1969 und mit über 55 Jahren Erfahrung. Die Betreuer:innen, die wir vermitteln, sind geprüft und versichert und kommen zu Ihnen nach Hause. Denn Unterstützung im eigenen Zuhause ist Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch. Als Verein arbeiten wir gemeinnützig statt gewinnorientiert.

Sie leben mit einer chronischen Erkrankung und wissen nicht, welcher Weg der richtige ist? Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung zu Ihnen passt, und kümmern uns um die Organisation. Sie erholen sich in Ruhe und haben eine Sorge weniger.