Plötzliche ist sie da, die Notsituationen – wenn Eltern krank werden, bettlägerig sind, ins Krankenhaus oder zur Kur müssen. Oder die Regelbetreuung nicht ausreicht, um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten.
In solchen Situationen stellt sich immer sofort die Frage: Wer kann sich um mein/e Kind/er kümmern, wenn ich/wir es selbst gerade nicht mehr schaffen?
Der Notmütterdienst Schleswig-Holstein ist Ihre Lösung für schnelle und flexible Kinderbetreuung. Erfahrene Betreuer:innen integrieren sich in Ihren Alltag und übernehmen die Aufgaben, die Sie selber nicht erledigen können. Liebevolle Kinderbetreuer:innen bringen Ihre Kinder zur Kita, in die Schule, zum Hort etc. oder holen sie dort ab. Sie bereiten die Mahlzeiten zu, kümmern sich um die Wäsche, gehen für Sie einkaufen.
Alle Kinderbetreuer:innen sind von uns umfangreich geprüft, zuverlässig, pünktlich, freundlich und liebevoll. Die Kinderbetreuung in Bremen und Bremerhaven ist sowohl stundenweise (ab ca. 3 Stunden am Stück) als auch 24h am Tag möglich (z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt o.ä.).
In vielen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen oder das Jugendamt die Kosten für die von uns geleistete Unterstützung.
Wir beraten Sie individuell, um schnell die für Sie passende Lösung zu finden. Rufen Sie uns an unter 040 3611190 oder nutzen Sie unser Anfrageformular.
Der Notmütterdienst e.V. ist Vertragspartner vieler Krankenkassen, Jugend- und Sozialämter. So übernimmt in sehr vielen Fällen die Krankenkasse (gem. § 38 SGB V), das Jugendamt (gem. § 20 SGB VIII) oder andere Träger die Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe.
Bei privater Finanzierung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen ein individuelles und das für Sie kostengünstigste Angebot erstellen können.
Kinderbetreuungskosten können steuerlich berücksichtigt werden. Dies ist auch möglich, wenn Ihr Kind durch den Notmütterdienst in den eigenen vier Wänden betreut wird.
Eltern können zwei Drittel der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geltend machen. Für Eltern von Kindern mit Behinderung gilt dies ohne Altersbeschränkung, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Bei Behinderungen, die vor dem 1. Januar 2007 eingetreten sind, geht die Obergrenze bis zum 27. Lebensjahr.
Nach dem Gesetz zur Steuervereinfachung 2011 können alle Eltern Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Bisherige Voraussetzungen wie Erwerbstätigkeit sowie Krankheit, Behinderung oder Ausbildung eines Elternteils entfielen am 1. Januar 2012. Für die steuerliche Berücksichtigung müssen die Kinderbetreuungskosten durch Rechnung und Kontozahlungsbeleg nachgewiesen werden.
Quelle: BMFSFJ
Gern unterstützen wir Sie in Fragen des Bedarfs und der Finanzierung.
Wer kümmert sich im Notfall um die Kinder, wenn ein betreuendes Elternteil ausfällt? Wir bieten eine persönliche Kinderbetreuung!
Zu Hause bleiben, solange es irgendwie geht: unsere Betreuer:innen unterstützen Sie in ihrer häuslichen Umgebung.
In Familien gibt es oft Probleme, den Haushalt zeitlich zu bewältigen. Hier helfen wir Ihnen und kümmern uns um Ihren Haushalt!
Wir können im Rahmen eines Vertrages Ihre Mitarbeiter stundenweise zu Hause entlasten und so Stabilisierung in die Familie bringen!