Habe ich Anspruch auf Haushaltshilfe?

Machen Sie den schnellen Selbst-Check – und erfahren Sie, ob Ihre Krankenkasse zahlt.

Habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse?

Sie sind krank, kommen gerade aus dem Krankenhaus oder erwarten ein Kind – und der Haushalt wächst Ihnen über den Kopf? Dann stellt sich schnell die Frage: Steht mir eigentlich Hilfe zu, und zahlt die das jemand?

In vielen Fällen ja. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können und niemand sonst in Ihrem Haushalt einspringen kann, haben Sie nach § 38 SGB V Anspruch auf eine Haushaltshilfe – auch ohne Pflegegrad. Ob es in Ihrem Fall genau passt, finden wir gemeinsam heraus, kostenlos und unverbindlich.

Der schnelle Selbst-Check

Vier Fragen helfen Ihnen, Ihren Anspruch grob einzuschätzen. Je öfter Sie „ja“ sagen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Ihre Krankenkasse zahlt:

  • Sind Sie gesetzlich krankenversichert (selbst oder familiär mitversichert)?
  • Können Sie Ihren Haushalt gerade vorübergehend nicht selbst führen – wegen Krankheit, einer OP, eines Krankenhausaufenthalts oder einer Schwangerschaft?
  • Lebt niemand in Ihrem Haushalt, der die Aufgaben ohne Weiteres übernehmen kann?
  • Ist Ihre Einschränkung zeitlich begrenzt und keine dauerhafte Pflegesituation?

Dieser Selbst-Check ersetzt keine verbindliche Prüfung – er gibt Ihnen aber ein gutes Gefühl dafür, wo Sie stehen. Den Rest klären wir mit Ihnen.

Drei Hürden, die viele für Ausschlussgründe halten – es aber nicht sind

Rund um den Anspruch halten sich hartnäckige Irrtümer. Räumen wir die wichtigsten aus dem Weg:

Das denken viele So ist es wirklich
„Ich brauche dafür einen Pflegegrad.“ Nein. Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V gilt gerade ohne Pflegegrad.
„Ich war nur ambulant operiert, das zählt nicht.“ Doch. Das Gesetz nennt die ambulante OP ausdrücklich als Anspruchsgrund.
„Mein:e Partner:in ist ja da, also bekomme ich nichts.“ Nicht unbedingt. Ist diese Person berufstätig, selbst krank oder auf Betreuung angewiesen, kann trotzdem Anspruch bestehen.

Wie lange habe ich Anspruch?

Wie lange die Kasse zahlt, hängt vor allem davon ab, ob Kinder bei Ihnen leben:

Ihre Situation Wie lange die Kasse in der Regel zahlt
Kein Kind im Haushalt bis zu 4 Wochen
Ein Kind unter 12 Jahren – oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist bis zu 26 Wochen

Manche Krankenkassen gehen freiwillig über diese Vorgaben hinaus. Wir schauen für Sie nach, was in Ihrem Fall gilt.

Was kostet mich das?

Wer volljährig ist, zahlt einen kleinen gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Kosten pro Tag – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt der Eigenanteil ganz.

Sie tragen also nur einen kleinen Anteil – den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse. So einfach ist das.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

  1. Ärztliche Bescheinigung besorgen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können.
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen. Am besten so früh wie möglich – so verlieren Sie keine Zeit.
  3. Bewilligung abwarten. Ihre Krankenkasse prüft Anspruch und Dauer.
  4. Loslegen. Ist die Bewilligung da, kann die Unterstützung starten.

Klingt nach viel Papierkram? Wir unterstützen Sie dabei! Von der Antragstellung bis zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Alles aus einer Hand.

Wir sind für Sie da

Der Notmütterdienst e.V. (NMD) entlastet Familien und Senior:innen in Ausnahmesituationen – seit 1969 und mit über 55 Jahren Erfahrung. Die Betreuer:innen, die wir vermitteln, sind geprüft und versichert und kommen zu Ihnen nach Hause. Denn Unterstützung im eigenen Zuhause ist Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch. Als Verein arbeiten wir gemeinnützig statt gewinnorientiert.

Sie sind unsicher, ob Sie in Ihrer Situation Anspruch haben? Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihren Anspruch und kümmern uns um die Organisation. Sie erholen sich in Ruhe und haben eine Sorge weniger.