Haushaltshilfe nach ambulanter OP

In vielen Fällen zahlt Ihre Krankenkasse – und wir kümmern uns um den Antrag.

Bekomme ich eine Haushaltshilfe nach einer ambulanten OP?

Die Operation ist geschafft – und trotzdem geht der Alltag einfach weiter. Wer kocht heute Abend? Wer bringt die Kinder in die KITA? Wer erledigt den Einkauf, wenn Sie sich eigentlich schonen sollen?

Ja – in vielen Fällen zahlt Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe, auch nach einer ambulanten Operation. Der Gesetzgeber nennt die ambulante OP in § 38 SGB V ausdrücklich. Sie müssen dafür nicht im Krankenhaus gelegen haben.

Keine Sorge also. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt – und kümmern uns auf Wunsch gleich um den Antrag.

Was steht mir zu? Ein Blick ins Gesetz

Die Grundlage ist § 38 SGB V. Der Paragraf klingt sperrig, meint aber etwas ganz Einfaches: Können Sie Ihren Haushalt wegen einer Erkrankung vorübergehend nicht selbst führen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Das Wichtigste für Sie – der Gesetzgeber nennt die ambulante Operation dabei ausdrücklich. Sie müssen also nicht stationär im Krankenhaus gelegen haben, um Anspruch zu haben.

Zwei Dinge müssen zusammenkommen:

  • Sie können Ihren Haushalt nach der OP vorübergehend nicht weiterführen.
  • Niemand sonst in Ihrem Haushalt kann diese Aufgaben übernehmen – kein:e Partner:in, kein anderes erwachsenes Familienmitglied.

Treffen beide Punkte zu, prüft Ihre Krankenkasse Ihren Anspruch. Ob es in Ihrer Situation genau passt, schauen wir gerne gemeinsam mit Ihnen an – kostenlos und unverbindlich.

Wie lange hilft die Krankenkasse?

Wie lange die Kasse zahlt, hängt vor allem davon ab, ob Kinder bei Ihnen leben:

Ihre Situation Wie lange die Kasse in der Regel zahlt
Kein Kind im Haushalt bis zu 4 Wochen
Ein Kind unter 12 Jahren – oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist bis zu 26 Wochen

Manche Krankenkassen gehen freiwillig über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus – etwa mit einer höheren Altersgrenze oder einer längeren Dauer. Das ist von Kasse zu Kasse verschieden. Wir schauen für Sie nach, was in Ihrem Fall gilt.

Was kostet mich das?

Wer volljährig ist, zahlt einen kleinen gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Kosten pro Tag – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Und bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt der Eigenanteil ganz.

Sie tragen also nur einen kleinen Anteil – den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse. So einfach ist das.

Was macht eine Haushaltshilfe konkret?

Genau das, was im Alltag liegen bleibt, wenn Sie sich schonen müssen:

  • einkaufen und Mahlzeiten zubereiten
  • Wäsche waschen, bügeln und die Wohnung in Ordnung halten
  • die Kinder zur KITA oder Schule bringen und wieder abholen
  • kleine Botengänge erledigen und den Alltag organisieren

Medizinische oder pflegerische Aufgaben gehören nicht dazu – dafür gibt es andere Hilfen. Alles andere richten wir individuell nach Ihrem Bedarf aus: genau dort, wo es gerade gebraucht wird. So, wie Sie das brauchen.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

  1. Ärztliche Bescheinigung besorgen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können.
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen. Am besten schon vor der OP oder direkt danach – so verlieren Sie keine Zeit.
  3. Bewilligung abwarten. Ihre Krankenkasse prüft Anspruch und Dauer.
  4. Loslegen. Ist die Bewilligung da, kann die Unterstützung starten.

Klingt nach viel Papierkram? Wir unterstützen Sie dabei! Von der Antragstellung bis zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Alles aus einer Hand.

Wir sind für Sie da

Der Notmütterdienst e.V. (NMD) entlastet Familien und Senior:innen in Ausnahmesituationen – seit 1969 und mit über 55 Jahren Erfahrung. Die Betreuer:innen, die wir vermitteln, sind geprüft und versichert und kommen zu Ihnen nach Hause. Denn Unterstützung im eigenen Zuhause ist Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch. Als Verein arbeiten wir gemeinnützig statt gewinnorientiert.

Sie sind unsicher, ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht? Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihren Anspruch und kümmern uns um die Organisation. Sie erholen sich in Ruhe und haben eine Sorge weniger.