Haushaltshilfe für Alleinerziehende bei Krankheit – was gilt?
Sie sind alleinerziehend und werden krank – und sofort steht die eine große Frage im Raum: Wer kümmert sich jetzt um mein Kind? Wer bringt es in die KITA, wer kocht, wer ist da, wenn ich es gerade nicht sein kann? Wenn niemand zum Auffangen da ist, wiegt jede Erkrankung doppelt schwer.
Gerade als Alleinerziehende:r haben Sie bei Krankheit oft besonders klar Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Der Grund: Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist bei Ihnen praktisch immer erfüllt. Ihre Kinder sind versorgt, während Sie sich erholen – das ist das Wichtigste.
Warum Alleinerziehende hier im Vorteil sind
Damit die Krankenkasse zahlt, müssen zwei Dinge zusammenkommen:
- Sie können Ihren Haushalt wegen Krankheit vorübergehend nicht führen.
- Niemand sonst in Ihrem Haushalt kann die Aufgaben übernehmen.
Und genau der zweite Punkt ist bei Alleinerziehenden meist von vornherein klar: Es lebt keine weitere erwachsene Person mit im Haushalt, die einspringen könnte. Während diese Voraussetzung bei anderen oft geprüft und diskutiert wird, ist sie bei Ihnen in der Regel eindeutig. Das macht den Weg zur Haushaltshilfe häufig unkomplizierter.
Ein Kind unter 12 verlängert Ihren Anspruch deutlich
Für Alleinerziehende ist diese Regel besonders wichtig, weil fast immer Kinder im Haushalt leben:
| Ihre Situation | Wie lange die Kasse in der Regel zahlt |
|---|---|
| Kein Kind im Haushalt | bis zu 4 Wochen |
| Ein Kind unter 12 Jahren – oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist | bis zu 26 Wochen |
Lebt also ein Kind unter 12 Jahren bei Ihnen, kann die Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen unterstützen – ein wichtiger Puffer, wenn die Genesung länger dauert.
Das übernimmt die Haushaltshilfe für Sie
Im Mittelpunkt steht das, was Ihre Familie täglich braucht:
- die Kinder zur KITA oder Schule bringen und wieder abholen
- für die Familie einkaufen und kochen
- die Kinder betreuen, beaufsichtigen und im Tagesablauf begleiten
- Wäsche waschen und die Wohnung in Ordnung halten
So bleibt der Alltag Ihrer Kinder in vertrauten Bahnen, während Sie wieder zu Kräften kommen. So, wie Sie und Ihre Familie das brauchen.
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen
Steht ein Krankenhausaufenthalt an und Sie fragen sich, wer in dieser Zeit ganz für Ihre Kinder da ist, dann ist das eine besondere Situation – und auch dafür gibt es Lösungen. Neben der Haushaltshilfe kommt hier je nach Lage auch die Familienpflege über das Jugendamt infrage. Keine Sorge: Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, welcher Weg Ihre Kinder am besten auffängt.
Was kostet mich das?
Wer volljährig ist, zahlt einen kleinen gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Kosten pro Tag – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. So bleibt Ihr Anteil überschaubar – den Großteil übernimmt Ihre Krankenkasse. So einfach ist das.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe
- Ärztliche Bescheinigung besorgen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen. Am besten so früh wie möglich – so verlieren Sie keine Zeit.
- Bewilligung abwarten. Ihre Krankenkasse prüft Anspruch und Dauer.
- Loslegen. Ist die Bewilligung da, kann die Unterstützung starten.
Klingt nach viel Papierkram – gerade jetzt, wo Sie ohnehin alles allein stemmen? Wir unterstützen Sie dabei! Von der Antragstellung bis zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Alles aus einer Hand.
Wir sind für Sie da
Der Notmütterdienst e.V. (NMD) entlastet Familien in Ausnahmesituationen – seit 1969 und mit über 55 Jahren Erfahrung. Die Betreuer:innen, die wir vermitteln, sind geprüft und versichert und kommen zu Ihnen nach Hause. Denn gerade wenn Sie sonst alles allein tragen, ist Unterstützung im eigenen Zuhause Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch. Als Verein arbeiten wir gemeinnützig statt gewinnorientiert.
Sie sind alleinerziehend und fragen sich, wie es im Krankheitsfall mit Ihren Kindern weitergeht? Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihren Anspruch und kümmern uns um die Organisation. Sie erholen sich in Ruhe und haben eine Sorge weniger.



