Haushaltshilfe nach der Geburt

Nach der Geburt zahlt Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe – ohne Eigenanteil. Wir kümmern uns um den Rest.

Haushaltshilfe nach der Geburt – welche Unterstützung gibt es?

Ihr Baby ist da – und mit ihm eine völlig neue Zeit. Ihr Körper braucht Ruhe, das Neugeborene braucht Sie rund um die Uhr. Aber wer kocht, wäscht und kümmert sich um die größeren Geschwister, während Sie sich erholen und ankommen dürfen?

Nach der Geburt haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe – und zwar nach § 24h SGB V, mit voller Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Anders als sonst brauchen Sie dafür kein Kind unter 12 im Haushalt und zahlen keinen Eigenanteil. Sie kümmern sich um Ihr Baby und Ihre Erholung – wir kümmern uns um den Rest.

Wann besteht der Anspruch nach der Geburt?

Der Anspruch entsteht, wenn Sie Ihren Haushalt wegen der Entbindung oder ihrer Folgen vorübergehend nicht selbst führen können – und niemand sonst im Haushalt das übernehmen kann. Typische Situationen sind:

  • nach einem Kaiserschnitt oder einer schweren Geburt
  • bei Komplikationen oder einer längeren Erholung im Wochenbett
  • nach einer Frühgeburt
  • wenn die erste Zeit mit dem Neugeborenen körperlich einfach viel ist

Bescheinigen kann das übrigens nicht nur Ihre Ärztin oder Ihr Arzt – auch Ihre Hebamme darf die Notwendigkeit bestätigen. Das macht den Weg oft besonders unkompliziert.

Und während der Schwangerschaft?

Auch vor der Geburt kann eine Haushaltshilfe infrage kommen – etwa bei einer Risikoschwangerschaft, bei ärztlich angeordneter Schonung oder bei Beschwerden, die über das übliche Maß hinausgehen. Auch hier gilt: keine Zuzahlung, und ein ärztliches Attest genügt.

Der wichtige Unterschied zur „normalen“ Haushaltshilfe

Bei Schwangerschaft und Geburt gelten günstigere Regeln als bei einer Haushaltshilfe wegen Krankheit oder OP. Das ist gut zu wissen:

Nach der Geburt (§ 24h SGB V) Bei Krankheit / OP (§ 38 SGB V)
Kind unter 12 nötig? nein nur für die längere Dauer
Eigenanteil? nein, 100 % übernommen kleiner Eigenanteil
Bescheinigung durch Ärztin/Arzt oder Hebamme Ärztin/Arzt

Was übernimmt die Haushaltshilfe nach der Geburt?

Die Zeit mit Ihrem Baby gehört Ihnen – alles drumherum nehmen wir Ihnen ab:

  • einkaufen und für die Familie kochen
  • Wäsche waschen und die Wohnung in Ordnung halten
  • die größeren Geschwister versorgen, zur KITA bringen und abholen
  • den Alltag am Laufen halten, damit Sie zur Ruhe kommen

So haben Sie den Rücken frei für das, was jetzt zählt: Ihr Neugeborenes und Ihre eigene Erholung.

Was kostet mich das?

Bei Schwangerschaft und Entbindung sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Das heißt: Die Kosten für die Haushaltshilfe trägt Ihre Krankenkasse vollständig – für Sie bleibt kein Eigenanteil. So einfach ist das.

Wie lange gibt es die Haushaltshilfe?

Anders als bei Krankheit gibt es hier keine starre Wochengrenze. Die Haushaltshilfe wird so lange gewährt, wie es medizinisch nötig ist – also solange Sie durch die Entbindung und ihre Folgen noch geschwächt sind. Maßgeblich ist, was Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme bescheinigt. Bei Komplikationen lässt sich die Unterstützung entsprechend verlängern.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

  1. Bescheinigung besorgen. Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Hebamme bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können – und für welchen Zeitraum.
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen. Am besten schon vor der Geburt vorbereiten – dann ist alles bereit, wenn Ihr Baby da ist.
  3. Bewilligung abwarten. Ihre Krankenkasse prüft Anspruch und Dauer.
  4. Loslegen. Ist die Bewilligung da, kann die Unterstützung bei Ihnen zu Hause starten.

Klingt nach viel Papierkram – gerade jetzt, wo Sie andere Sorgen haben? Wir unterstützen Sie dabei! Von der Antragstellung bis zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Alles aus einer Hand.

Wir sind für Sie da

Der Notmütterdienst e.V. (NMD) entlastet Familien seit 1969 – die Unterstützung frisch gewordener Eltern liegt uns dabei besonders am Herzen. Die Betreuer:innen, die wir vermitteln, sind geprüft und versichert und kommen zu Ihnen nach Hause. Denn gerade in dieser Zeit ist Hilfe im eigenen Zuhause Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch. Als Verein arbeiten wir gemeinnützig statt gewinnorientiert.

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden und fragen sich, wie Sie den Alltag stemmen? Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, unterstützen Sie beim Antrag und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie genießen die erste Zeit mit Ihrem Baby und haben eine Sorge weniger.