Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Nach Krankheit, OP oder Geburt zahlt Ihre Krankenkasse – ganz ohne Pflegegrad. Wir erklären, wie das geht.

Was ist eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse?

Sie liegen krank im Bett, müssen zu einer Operation oder erwarten ein Kind – und der Haushalt bleibt einfach liegen? Wer wäscht die Wäsche, wer kocht, wer bringt die Kinder zur KITA, wenn Sie gerade nicht können?

Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist eine Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nach § 38 SGB V. Wenn Sie Ihren Haushalt wegen Krankheit, einer Operation oder einer Schwangerschaft vorübergehend nicht selbst führen können, kommt jemand zu Ihnen nach Hause und übernimmt die Aufgaben, die sonst liegen bleiben – und Ihre Krankenkasse trägt den Großteil der Kosten.

Das Gute daran: Diese Hilfe steht Ihnen ganz unabhängig von einem Pflegegrad zu. Wir erklären Ihnen, was dahintersteckt.

Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Der Gesetzgeber nennt in § 38 SGB V mehrere Situationen. Eine Haushaltshilfe kommt vor allem dann infrage, wenn Sie Ihren Alltag vorübergehend nicht allein bewältigen können:

  • bei schwerer Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung Ihrer Erkrankung
  • nach einem Krankenhausaufenthalt
  • nach einer ambulanten Operation oder Krankenhausbehandlung
  • bei Schwangerschaft und Entbindung (hier gilt zusätzlich § 24h SGB V)

Zwei Voraussetzungen müssen dabei zusammenkommen: Sie können Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen – und niemand sonst in Ihrem Haushalt kann diese Aufgaben übernehmen. Ob es in Ihrer Situation genau passt, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

Krankenkasse oder Pflegekasse – wo ist der Unterschied?

Diese beiden Leistungen werden oft verwechselt. Der Unterschied ist aber wichtig:

Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V) Leistungen der Pflegekasse
für eine vorübergehende Notlage (Krankheit, OP, Schwangerschaft) für eine dauerhafte Pflegesituation
kein Pflegegrad nötig setzt einen Pflegegrad voraus
zuständig: Ihre Krankenkasse zuständig: Ihre Pflegekasse

Kurz gesagt: Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V hilft über eine vorübergehende Ausnahmesituation hinweg. Sie ist kein Pflegegeld und hat mit einem Pflegegrad nichts zu tun.

Wie lange übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Wie lange die Kasse zahlt, hängt vor allem davon ab, ob Kinder bei Ihnen leben:

Ihre Situation Wie lange die Kasse in der Regel zahlt
Kein Kind im Haushalt bis zu 4 Wochen
Ein Kind unter 12 Jahren – oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist bis zu 26 Wochen

Manche Krankenkassen gehen freiwillig über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus. Das ist von Kasse zu Kasse verschieden – wir schauen für Sie nach, was in Ihrem Fall gilt.

Was kostet mich das?

Wer volljährig ist, zahlt einen kleinen gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Kosten pro Tag – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt der Eigenanteil ganz.

Sie tragen also nur einen kleinen Anteil – den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse. So einfach ist das.

Was macht eine Haushaltshilfe konkret?

Genau das, was im Alltag liegen bleibt, wenn Sie sich schonen müssen:

  • einkaufen und Mahlzeiten zubereiten
  • Wäsche waschen, bügeln und die Wohnung in Ordnung halten
  • die Kinder zur KITA oder Schule bringen und wieder abholen
  • kleine Botengänge erledigen und den Alltag organisieren

Medizinische oder pflegerische Aufgaben gehören nicht dazu – dafür gibt es andere Hilfen. Alles andere richten wir individuell nach Ihrem Bedarf aus: genau dort, wo es gerade gebraucht wird. So, wie Sie das brauchen.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

  1. Ärztliche Bescheinigung besorgen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können.
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen. Am besten so früh wie möglich – so verlieren Sie keine Zeit.
  3. Bewilligung abwarten. Ihre Krankenkasse prüft Anspruch und Dauer.
  4. Loslegen. Ist die Bewilligung da, kann die Unterstützung starten.

Klingt nach viel Papierkram? Wir unterstützen Sie dabei! Von der Antragstellung bis zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Alles aus einer Hand.

Wir sind für Sie da

Der Notmütterdienst e.V. (NMD) entlastet Familien und Senior:innen in Ausnahmesituationen – seit 1969 und mit über 55 Jahren Erfahrung. Die Betreuer:innen, die wir vermitteln, sind geprüft und versichert und kommen zu Ihnen nach Hause. Denn Unterstützung im eigenen Zuhause ist Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch. Als Verein arbeiten wir gemeinnützig statt gewinnorientiert.

Sie sind unsicher, ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht? Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihren Anspruch und kümmern uns um die Organisation. Sie erholen sich in Ruhe und haben eine Sorge weniger.