Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?
Sie überlegen, eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen – und fragen sich, was genau sie eigentlich für Sie tut? Kocht sie? Kümmert sie sich um die Kinder? Und wo sind die Grenzen?
Eine Haushaltshilfe übernimmt all das, was im Alltag liegen bleibt, wenn Sie sich schonen müssen: einkaufen, kochen, Wäsche waschen, die Wohnung in Ordnung halten und die Kinder versorgen. Was genau dazugehört, richtet sich nach Ihrem Bedarf – so, wie Sie das gerade brauchen.
Das gehört zu den Aufgaben
Die Unterstützung deckt den ganz normalen Alltag ab. Damit Sie eine konkrete Vorstellung bekommen, hier die typischen Bereiche:
Rund um Haushalt und Wohnung
- einkaufen und für Nachschub sorgen
- Mahlzeiten planen und zubereiten
- Wäsche waschen, aufhängen und bügeln
- die Wohnung sauber und in Ordnung halten
- Geschirr spülen und die Küche aufräumen
Rund um die Kinder
- die Kinder zur KITA oder Schule bringen und wieder abholen
- sie betreuen, mit ihnen spielen und für sie kochen
- bei den Hausaufgaben und im Tagesablauf zur Seite stehen
Rund um Organisation und Wege
- kleine Botengänge erledigen, etwa Rezepte oder Post
- Termine im Alltag organisieren
- Begleitung, wo sie im Haushalt gebraucht wird
Das gehört nicht dazu – und das ist gut zu wissen
Eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V kümmert sich um die hauswirtschaftliche Seite Ihres Alltags. Medizinische und pflegerische Aufgaben gehören bewusst nicht dazu – dafür gibt es eigene Leistungen mit speziell geschulten Kräften:
| Übernimmt die Haushaltshilfe | Gehört zu anderen Leistungen |
|---|---|
| Kochen, Einkaufen, Wäsche, Reinigung | Medikamente stellen, Wundversorgung, Spritzen |
| Kinder versorgen und betreuen | Körperpflege und Grundpflege |
| den Alltag am Laufen halten | medizinische Behandlungspflege (§ 37 SGB V) |
Keine Sorge, falls Sie mehrere Arten von Hilfe brauchen: Wir schauen mit Ihnen, was Sie benötigen, und finden den passenden Weg. Alles aus einer Hand.
So individuell wie Ihr Alltag
Kein Haushalt gleicht dem anderen – und so ist auch keine Unterstützung wie die andere. Bei der einen Familie steht die Kinderbetreuung im Vordergrund, bei einer Seniorin der Einkauf und das warme Mittagessen, bei jemand anderem einfach eine aufgeräumte Wohnung und saubere Wäsche. Wir richten uns nach Ihrem Bedarf – genau dort, wo es gebraucht wird.
Was kostet mich das?
Wer volljährig ist, zahlt einen kleinen gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Kosten pro Tag – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt der Eigenanteil ganz.
Sie tragen also nur einen kleinen Anteil – den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse. So einfach ist das.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe
- Ärztliche Bescheinigung besorgen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen. Am besten so früh wie möglich – so verlieren Sie keine Zeit.
- Bewilligung abwarten. Ihre Krankenkasse prüft Anspruch und Dauer.
- Loslegen. Ist die Bewilligung da, kann die Unterstützung starten.
Klingt nach viel Papierkram? Wir unterstützen Sie dabei! Von der Antragstellung bis zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Alles aus einer Hand.
Wir sind für Sie da
Der Notmütterdienst e.V. (NMD) entlastet Familien und Senior:innen in Ausnahmesituationen – seit 1969 und mit über 55 Jahren Erfahrung. Die Betreuer:innen, die wir vermitteln, sind geprüft und versichert und kommen zu Ihnen nach Hause. Denn Unterstützung im eigenen Zuhause ist Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch. Als Verein arbeiten wir gemeinnützig statt gewinnorientiert.
Sie möchten wissen, wobei eine Haushaltshilfe Sie konkret entlasten kann? Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, schauen gemeinsam mit Ihnen auf Ihren Bedarf und kümmern uns um die Organisation. Sie erholen sich in Ruhe und haben eine Sorge weniger.



