Wem steht eine Haushaltshilfe zu?

Krank, nach einer OP oder schwanger – und niemand kann einspringen? Dann haben Sie oft Anspruch. Wir prüfen das mit Ihnen.

Wem steht eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse zu?

Sie fragen sich, ob gerade Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben? Vielleicht sind Sie krank, stehen vor einer Operation oder erwarten ein Kind – und wissen nicht, ob Ihre Situation „ausreicht“?

Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V haben gesetzlich Versicherte, die ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können und in deren Haushalt niemand sonst einspringen kann. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Ob das auf Sie zutrifft, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

Diese zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen

Damit Ihre Krankenkasse zahlt, prüft sie zwei Dinge:

  1. Sie können Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen. Zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder während Schwangerschaft und Entbindung.
  2. Niemand in Ihrem Haushalt kann die Aufgaben übernehmen. Lebt eine erwachsene Person mit Ihnen zusammen, die den Haushalt führen könnte, geht die Krankenkasse in der Regel davon aus, dass diese einspringt.

Beide Punkte müssen erfüllt sein. Das klingt streng – in der Praxis gibt es aber viel Spielraum, etwa wenn die Person im Haushalt selbst berufstätig, krank oder auf Betreuung angewiesen ist. Genau solche Fälle prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.

Für wen kommt eine Haushaltshilfe typischerweise infrage?

In der Praxis begegnen uns immer wieder dieselben Situationen:

  • Senior:innen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer OP vorübergehend Unterstützung im eigenen Zuhause brauchen
  • Familien mit Kindern, bei denen der haushaltsführende Elternteil krank wird oder ins Krankenhaus muss
  • Schwangere und frisch gewordene Eltern, wenn die Schwangerschaft oder die Zeit nach der Geburt den Alltag erschwert
  • Alleinstehende und Alleinerziehende, die niemanden haben, der einfach so einspringen kann

Diese Aufzählung ist kein Ausschluss – sie zeigt nur, wie unterschiedlich die Menschen sind, denen wir helfen. Ihre Situation ist individuell, und genau so schauen wir sie uns an.

Wie lange steht mir die Haushaltshilfe zu?

Wie lange die Kasse zahlt, hängt vor allem davon ab, ob Kinder bei Ihnen leben:

Ihre Situation Wie lange die Kasse in der Regel zahlt
Kein Kind im Haushalt bis zu 4 Wochen
Ein Kind unter 12 Jahren – oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist bis zu 26 Wochen

Ein wichtiger Hinweis: Bei der Anspruchsgrundlage wegen schwerer Krankheit darf kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen – dafür gibt es dann andere Leistungen. Klingt kompliziert? Wir behalten das für Sie im Blick und prüfen, welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist.

Was kostet mich das?

Wer volljährig ist, zahlt einen kleinen gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Kosten pro Tag – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt der Eigenanteil ganz.

Sie tragen also nur einen kleinen Anteil – den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse. So einfach ist das.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

  1. Ärztliche Bescheinigung besorgen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können.
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen. Am besten so früh wie möglich – so verlieren Sie keine Zeit.
  3. Bewilligung abwarten. Ihre Krankenkasse prüft Anspruch und Dauer.
  4. Loslegen. Ist die Bewilligung da, kann die Unterstützung starten.

Klingt nach viel Papierkram? Wir unterstützen Sie dabei! Von der Antragstellung bis zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Alles aus einer Hand.

Wir sind für Sie da

Der Notmütterdienst e.V. (NMD) entlastet Familien und Senior:innen in Ausnahmesituationen – seit 1969 und mit über 55 Jahren Erfahrung. Die Betreuer:innen, die wir vermitteln, sind geprüft und versichert und kommen zu Ihnen nach Hause. Denn Unterstützung im eigenen Zuhause ist Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch. Als Verein arbeiten wir gemeinnützig statt gewinnorientiert.

Sie sind unsicher, ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht? Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihren Anspruch und kümmern uns um die Organisation. Sie erholen sich in Ruhe und haben eine Sorge weniger.