Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse?
Sie wissen, dass Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht – aber wie kommen Sie jetzt konkret dazu? Wo fängt man an, welche Papiere braucht man, und wie lange dauert das alles?
Der Weg ist einfacher, als viele denken: Ärztliche Bescheinigung besorgen, Antrag bei der Krankenkasse stellen, Bewilligung abwarten, loslegen. Damit dabei nichts liegen bleibt, gehen wir jeden Schritt mit Ihnen durch – und unterstützen Sie auf Wunsch bei der ganzen Organisation.
In vier Schritten zur Haushaltshilfe
- Ärztliche Bescheinigung besorgen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können – und für welchen Zeitraum. Diese Bescheinigung ist das Herzstück Ihres Antrags.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die meisten Kassen haben ein eigenes Formular „Haushaltshilfe nach § 38 SGB V“. Reichen Sie es zusammen mit der Bescheinigung ein – am besten so früh wie möglich, bei einer geplanten OP schon vorher.
- Bewilligung abwarten. Ihre Krankenkasse prüft Anspruch, Dauer und Umfang und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Haushaltshilfe einsetzen. Sobald die Bewilligung da ist, kann die Unterstützung bei Ihnen zu Hause starten.
Was Sie für den Antrag brauchen
Damit der Antrag reibungslos durchgeht, halten Sie am besten diese Unterlagen bereit:
- die ärztliche Bescheinigung über Ihre vorübergehende Einschränkung und deren Dauer
- das Antragsformular Ihrer Krankenkasse (oft online abrufbar)
- Angaben zu Kindern im Haushalt – sie können die Dauer verlängern
- bei einer selbst organisierten Hilfe: die spätere Rechnung zur Erstattung
Klingt nach viel Papierkram? Wir unterstützen Sie dabei! Von der Bescheinigung bis zum ausgefüllten Formular begleiten wir Sie durch jeden Schritt.
Gestellte Kraft oder selbst organisiert?
Bei der Umsetzung gibt es zwei Wege – und einen wichtigen Sonderfall:
- Die Krankenkasse stellt eine Kraft. Viele Kassen arbeiten mit Diensten wie dem NMD zusammen und rechnen direkt mit uns ab. Für Sie bleibt dann nur der kleine Eigenanteil.
- Sie organisieren die Hilfe selbst. Kann die Kasse keine Kraft stellen, erstattet sie die Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe.
- Hilfe aus der Familie: Springen nahe Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad ein, werden zwar keine „Lohnkosten“ erstattet – wohl aber Fahrkosten und ein etwaiger Verdienstausfall.
Welcher Weg für Sie der einfachste ist, schauen wir uns gemeinsam an – so, wie es zu Ihrem Bedarf passt.
Wann sollte ich den Antrag stellen?
So früh wie möglich. Bei einer geplanten Operation lohnt es sich, den Antrag schon vor dem Eingriff auf den Weg zu bringen – dann ist die Bewilligung da, wenn Sie die Hilfe brauchen. Kam die Erkrankung plötzlich? Auch dann gilt: lieber gleich kümmern als abwarten. Melden Sie sich einfach bei uns, wir bringen den Antrag zügig auf den Weg.
Wie lange übernimmt die Kasse die Kosten?
Wie lange die Kasse zahlt, hängt vor allem davon ab, ob Kinder bei Ihnen leben:
| Ihre Situation | Wie lange die Kasse in der Regel zahlt |
|---|---|
| Kein Kind im Haushalt | bis zu 4 Wochen |
| Ein Kind unter 12 Jahren – oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist | bis zu 26 Wochen |
Was kostet mich das?
Wer volljährig ist, zahlt einen kleinen gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Kosten pro Tag – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt der Eigenanteil ganz.
Sie tragen also nur einen kleinen Anteil – den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse. So einfach ist das.
Wir sind für Sie da
Der Notmütterdienst e.V. (NMD) entlastet Familien und Senior:innen in Ausnahmesituationen – seit 1969 und mit über 55 Jahren Erfahrung. Die Betreuer:innen, die wir vermitteln, sind geprüft und versichert und kommen zu Ihnen nach Hause. Denn Unterstützung im eigenen Zuhause ist Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch. Als Verein arbeiten wir gemeinnützig statt gewinnorientiert.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Alles aus einer Hand – damit Sie sich in Ruhe erholen können und eine Sorge weniger haben.



