Was macht der Notmütterdienst?
Der Notmütterdienst (NMD) ist ein gemeinnütziger Betreuungsdienst für Menschen in Notlagen und mit Unterstützungsbedarf. Durch persönliche und individuelle Hilfe entlasten wir Familien mit Kindern, Senior:innen, Menschen mit Behinderungen oder andere hilfsbedürftige Personen im Alltag.
Einsätze können im Haushalt, in der Kinderbetreuung, in der Begleitung und Unterstützung von Senior:innen oder auch in leichten pflegerischen Tätigkeiten stattfinden.
Alltagshelfer:innen werden laufend – je nach Eignung und zeitlicher Verfügbarkeit – zu Einsätzen angefragt.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Gesucht werden volljährige Personen jeden Alters, die engagiert, motiviert und zuverlässig sind und gerne in der Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung oder als Haushaltshilfe arbeiten möchten.
Wichtig: Die Tätigkeit erfolgt auf selbstständiger Basis – es handelt sich nicht um ein Angestelltenverhältnis.
Von Vorteil sind berufliche oder private Vorerfahrungen in den jeweiligen Bereichen. Für pflegerische Einsätze ist eine entsprechende Qualifikation erforderlich.
Welche Qualifikationen sind für die Arbeit als Alltagshelfer:in erforderlich?
Vor dem ersten Einsatz durchlaufen alle Alltagshelfer:innen einen mehrstufigen Prüfungsprozess. Dazu gehört:
ein persönliches Kennenlernen (live oder remote),
die Vorlage eines gültigen, einwandfreien Erweiterten Führungszeugnisses,
ggf. Nachweise wie Zeugnisse, Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigungen.
Zusätzliche Qualifikationen wie Erste-Hilfe-Kurse (am Kind), eine Alten- oder Krankenpflegeausbildung oder eine Qualifikation nach § 87b SGB XI (z. B. Demenzbetreuung) sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Um was für ein Arbeitsverhältnis handelt es sich?
Die Tätigkeit beim Notmütterdienst wird auf selbstständiger Basis ausgeübt.
Es handelt sich somit nicht um ein Angestelltenverhältnis und auch nicht um eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle, sondern um eine flexible selbstständige Tätigkeit.
Was ist eine selbstständige Tätigkeit?
Im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis handelt es sich beim Notmütterdienst um eine selbstständige Tätigkeit.
Das bedeutet: Du entscheidest selbst, welche Einsätze du annimmst, zu welchen Zeiten du arbeiten möchtest und welche Aufgaben zu dir passen. Nach jedem Einsatz stellst du deine Rechnung direkt an den Notmütterdienst.
Bitte beachte: Als selbstständige:r Alltagshelfer:in bist du für deine Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung) sowie für deine Steuererklärungen selbst verantwortlich.
Benötige ich einen Gewerbeschein?
Ja, in der Regel musst du ein (Klein-)Gewerbe anmelden. Ausnahmen gelten nur selten, z. B. wenn deine Tätigkeit ausschließlich unter die Übungsleiterpauschale fällt. Sprich im Zweifel mit deiner Steuerberaterin oder deinem Finanzamt.
Mit der Anmeldung wirst du automatisch Mitglied deiner Industrie- und Handelskammer (IHK). In den ersten Jahren gibt es oft Beitragsbefreiungen oder reduzierte Beiträge, wenn dein Gewinn gering ist.
Außerdem musst du dich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden. Der Grundbeitrag liegt meist bei rund 15 € pro Monat, kann aber je nach Tätigkeit leicht variieren. Der Vorteil: Solltest du dich im Einsatz verletzen, bist du über die BGW abgesichert.
Wie beantrage ich einen Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein beantragst du bei deinem örtlichen Rathaus, Ordnungs- oder Bezirksamt. Viele Städte bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Antrag direkt online zu stellen.
Die Gebühren liegen – je nach Stadt – in der Regel zwischen 15 € und 60 €.
Beachte bitte, dass Du als Selbständige*r Deine Leistungen frei auf dem Markt anbieten kannst, also nicht abhängig für den Notmütterdienst beschäftigt bist.
Wie schreibe ich eine Rechnung?
Nach jedem Einsatz stellst du dem Notmütterdienst eine Rechnung über deine Leistung. Als Nachweis dient die unterschriebene Einsatzdokumentation des Klienten/der Klientin.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt (§ 19 UStG), darfst du keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Die Voraussetzung dafür:
Deine Einnahmen im Vorjahr lagen bei maximal 22.000 €, und
im laufenden Jahr werden voraussichtlich höchstens 50.000 € erreicht.
Wenn du diese Grenzen überschreitest, musst du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen.
Ich habe einen Hauptberuf. Kann ich trotzdem nebenbei als Betreuer:in arbeiten?
Ja, das ist problemlos möglich. Die Tätigkeit beim Notmütterdienst gilt als Nebentätigkeit. Achte lediglich darauf, dass dein zeitlicher Umfang in der Regel 20 Stunden pro Woche nicht überschreitet und deine Nebeneinkünfte nicht dauerhaft höher sind als dein Haupteinkommen.
Was passiert, wenn ich in den Urlaub fahren möchte, krank oder verhindert bin?
Du bist selbstständig und kannst Dir Deinen Urlaub jederzeit frei einteilen. Allerdings legen wir hierbei großen Wert auf gute Kommunikation und begrüßen es, wenn wir über Deine Abwesenheiten frühzeitig informiert werden, damit wir rechtzeitig einen Ersatz für deinen Klienten suchen können. Dasselbe gilt bei Krankheit: Mit Hilfe einer frühestmöglichen Mitteilung suchen wir rechtzeitig Ersatz.
Wie kann ich mich registrieren?
Bitte fülle unser Online-Kontaktformular aus oder wende Dich telefonisch an das NMD-Büro in Deiner Region.
Wenn nach einer ersten Klärung beide Seiten an einer Zusammenarbeit interessiert sind, erhältst du ein detailliertes Registrierungsformular und reichst die erforderlichen Unterlagen ein.
Nach Prüfung deiner Unterlagen laden wir dich zu einem persönlichen Gespräch ein. Dort erhältst du alle wichtigen Informationen und praktische Tipps für den Start. Dein Erweitertes Führungszeugnis muss vorliegen – danach kannst du direkt in deinen ersten Einsatz starten.
Was passiert nach der Aufnahme?
Du bekommst regelmäßig Jobangebote per E-Mail. Dabei entscheidest du selbst, welche Einsätze für dich passen.
Wir prüfen alle Rückmeldungen und setzen dich dort ein, wo es am besten passt. Sobald du einen Einsatz übernimmst, erhältst du eine Einsatzvereinbarung mit den Kontaktdaten der betreuten Person.
Bin ich über den Notmütterdienst versichert?
Ja, du bist über eine Haftpflichtversicherung abgesichert. Sollte im Einsatz ein Schaden im Haushalt der Klient:innen entstehen, übernimmt unsere Versicherung – allerdings mit einem Selbstbehalt von 250 € pro Schadenfall.
Alle weiteren Versicherungen (Kranken-, Sozial- und Unfallversicherung) musst du als Selbstständige:r selbst abschließen. Wenn du in einem Hauptberuf fest angestellt bist, übernimmt dein Arbeitgeber die Sozialversicherungen in der Regel. Wichtig ist, dass deine Tätigkeit beim NMD nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst und dein Einkommen daraus nicht höher ist als dein Haupteinkommen.
Wie viele Stunden arbeite ich in etwa?
Du bist selbstständig und bestimmst flexibel, wie viele Stunden du arbeiten möchtest. Der tatsächliche Umfang hängt von den Anforderungen der Klient:innen ab.
Kann ich bereits angenommene Aufträge absagen?
Sobald wir Dir die Einsatzvereinbarung mit den Klientendaten zugeschickt haben und Du diese bestätigt hast, ist eine Absage nur noch in Ausnahmefällen möglich. Unsere Klient:innen müssen sich auf die versprochene Hilfe verlassen können. Solltest Du aufgrund von z.B. Krankheit doch mal kurzfristig absagen müssen, setze Dich bitte umgehend mit dem Klienten/der Klientin und Deinem zuständigen NMD-Büro in Verbindung.
Kann ich von der vereinbarten Stundenzahl abweichen, wenn der/die Klient:in es ausdrücklich wünscht?
Ja, aber wir begüßen es, wenn du dies vorher mit dem NMD-Team besprichst.
Wie hoch ist mein Honorar?
Dein Honorar variiert zwischen den einzelnen Städten und ist ggfs. auch abhängig von deiner Qualifikation und der Schwere des Einsatzes. Bitte kontaktiere Deine zuständige Geschäftsstelle vorab telefonisch, wenn Du Deinen möglichen Stundenlohn erfahren möchtest.
Wann und wie bekomme ich mein Geld?
Sobald Du Deine Rechnung mitsamt dem Stundennachweis an Dein zuständiges NMD-Büro gesendet hast, bekommst Du in der Regel innerhalb von 3 Wochen Dein Honorar auf Dein Konto überwiesen.
Fallen sonstige Gebühren gegenüber dem NMD für mich an?
Nein, für Dich fallen keinerlei Kosten an.
Welche Angaben müssen auf der Rechnung enthalten sein?
Auf der Rechnung müssen Absender, Rechnungsnummer, Steuernummer, Einsatznummer oder Leistungsempfänger, Einsatzzeit, Stundenumfang, Stundensatz und Bankverbindung enthalten sein. Zusätzlich benötigen wir die vom Klienten unterschriebene Einsatzdokumentation im Original. Ein Muster-Rechnungsformular stellt Dir unser Büroteam gerne zur Verfügung.
Muss ich meine Einnahmen versteuern?
Kleinunternehmer:innen¹ sind i.d.R. von der Umsatz- und Gewerbesteuer befreit.
Wie Arbeitnehmer:innen auch, zahlst Du natürlich die übliche Einkommenssteuer, die aufgrund Deiner jährlichen Steuererklärung ermittelt wird.
Zusätzlich kannst Du als Betreuer:in für den NMD die Übungsleiterpauschale von €3.000,-/Jahr geltend machen und auch diesen Betrag steuerfrei verdienen.
Grundsätzlich empfehlen wir, sich zu diesem Thema von einer fachkundigen Person (z.B. Steuerberater:in) beraten zu lassen.
¹ D.h. Umsatz des Gewerbes im vergangenen Geschäftsjahr unter €22.000,- und im laufenden Jahr voraussichtlich unter €50.000,-