Es tut gut zu wissen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht alles allein schultern müssen. Um Betroffene gezielt zu entlasten, hat der Gesetzgeber sogenannte Entlastungsleistungen vorgesehen.
Im Gesetzestext heißt es dazu: „Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.“ Hierzu zählen unter anderem haushaltsnahe Dienstleistungen zur gezielten Unterstützung im Alltag.
In Hessen können wir unseren Klient:innen solche haushaltsnahen Dienstleistungen im Rahmen der Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI Entlastungsbetrag anbieten.
Außerdem bieten wir Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI an. Hierunter fällt die häusliche Versorgung, wenn die Pflegeperson aus Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Gründen ausfällt.
Haben Sie noch Fragen zu den Entlastungsleistungen oder zur Verhinderungspflege des Notmütterdienst e.V.? Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Schon wenige Stunden pro Monat Unterstützung im Alltag können ausreichen, um eine spürbare Entlastung zu bewirken. Für alle Beteiligten: Sie selbst, Ihre Eltern und Großeltern – oder umgekehrt, für Ihre pflegenden Angehörigen, Kinder, Enkel und Lebenspartner. So bleibt mehr Zeit für die schönen, gemeinsamen Momente.
Je nach Bedarf übernehmen unsere Haushaltshilfen zum Beispiel diese Tätigkeiten im Rahmen der Entlastungsleistung:
Im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen unsere Betreuungskräfte je nach individuellem Bedarf die Seniorenbetreuung, anfallende Aufgaben im Haushalt sowie bei Bedarf die Grundpflege.
Gut zu wissen: Wenn eine Abtretungserklärung vorliegt, können wir auf Wunsch sogar mit Ihrer Krankenkasse direkt abrechnen. Damit Sie noch eine Sorge weniger haben.
Sie möchten Entlastungsleistungen oder eine Verhinderungspflege in Hessen in Anspruch nehmen? Oder haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns bitte einfach an!
Wir sind seit 1969 für Sie da. Auf uns können Sie sich verlassen – das bestätigen die zahlreichen Referenzen unserer zufriedenen Kunden.
Keine Sorge: Versicherungsschutz in Höhe von bis zu 5.000.000 € je Schadensfall.
Ihre Haushaltshilfe wählen wir sorgfältig für Ihren ganz persönlichen Bedarf aus. Alle Betreuungskräfte verfügen über ein polizeiliches Führungszeugnis.
Helfen ist uns ein Herzensanliegen. Als Verein arbeiten wir gemeinnützig statt gewinnorientiert.
Wir unterstützen Sie im Alltag. So, wie Sie das brauchen. Auf Wunsch auch mit zusätzlichen Leistungen wie Seniorenhilfe oder Kinderbetreuung.