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Die selbständige Sorgearbeit muss sicher bleiben

In einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz fordert Mona Damian, Geschäftsführerin und Vorstandsmitglied Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e.V., eine Rentenreform mit Augenmaß. Diese muss der gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen.

Lesen Sie hier den Offenen Brief im Wortlaut.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,

die geplante Rentenreform berührt eine Frage, die für die Zukunft unseres Sozialstaates zentral ist: Wie sichern wir Menschen im Alter ab, ohne genau jene Strukturen zu schwächen, die heute Familien, pflegebedürftige Menschen und überlastete Angehörige im Alltag tragen?

Als Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e.V. erleben wir täglich, wie groß der Unterstützungsbedarf in Deutschland bereits heute ist. Familien brauchen Hilfe, wenn Eltern ausfallen. Ältere Menschen möchten möglichst lange zu Hause leben. Angehörige sind erschöpft. Pflegefachkräfte sind überlastet. Gleichzeitig fehlen überall Menschen, die bereit sind, im Alltag praktisch zu helfen: im Haushalt, bei der Kinderbetreuung, in der Begleitung älterer Menschen, in akuten familiären Notsituationen.

Ein großer Teil dieser Hilfe wird nicht von klassischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erbracht, sondern von selbstständigen Alltagshelferinnen und Alltagshelfern. Viele von ihnen arbeiten bewusst flexibel: weil sie studieren, bereits in Rente sind, Angehörige pflegen, Kinder betreuen, nur phasenweise tätig sein können oder sich nicht dauerhaft an belastende Einsätze binden möchten. Gerade diese Flexibilität macht es möglich, Menschen kurzfristig und passgenau zu unterstützen.

Wir teilen ausdrücklich das Ziel, Selbstständige besser gegen Altersarmut abzusichern. Niemand sollte nach einem Arbeitsleben ohne ausreichende Vorsorge dastehen. Eine Rentenreform, die Selbstständige einbezieht, kann deshalb sinnvoll sein. Entscheidend ist aber die Ausgestaltung.

Eine pauschale Rentenversicherungspflicht ohne soziale Staffelung, ohne realistische Übergangsfristen und ohne Berücksichtigung niedriger oder schwankender Einkommen würde viele selbstständige Betreuungspersonen nicht absichern, sondern aus der Tätigkeit drängen.

Gerade im sozialen Bereich sind die Stundensätze häufig durch Kostenträger, Pflegekassen, Jugendämter oder knappe Familienbudgets begrenzt. Zusätzliche Pflichtbeiträge können hier nicht einfach weitergegeben werden.

Das hätte absehbare Folgen:

Es würden weniger Menschen bereit sein, als Alltagshelferinnen und Alltagshelfer tätig zu werden. Familien und pflegebedürftige Menschen müssten länger auf Unterstützung warten. Angehörige, häufig Frauen, würden noch stärker belastet. Pflegefachkräfte würden nicht entlastet, sondern zusätzlich unter Druck geraten. Im schlimmsten Fall wandert dringend benötigte Sorgearbeit in den informellen Bereich ab.

Wir bitten Sie daher: Gestalten Sie die Rentenreform so, dass sie Altersvorsorge stärkt, ohne selbstständige Sorgearbeit zu zerstören.

Aus unserer Sicht braucht es insbesondere:

  1. Eine einkommensabhängige und sozial gestaffelte Beitragspflicht.
    Wer wenig verdient oder nur wenige Stunden im Monat tätig ist, darf nicht mit Beiträgen belastet werden, die in keinem Verhältnis zum Einkommen stehen.
  2. Übergangsfristen und Bestandsschutz.
    Menschen, die bereits seit Jahren selbstständig tätig sind, brauchen Verlässlichkeit. Veränderungen dürfen nicht über Nacht bestehende Erwerbsmodelle entwerten.
  3. Wahlfreiheit bei nachweislich verlässlicher Altersvorsorge.
    Wenn Selbstständige bereits anderweitig ausreichend vorsorgen, sollte dies anerkannt werden. Genau diese Möglichkeit ist auch im Koalitionsvertrag angelegt.
  4. Eine besondere Lösung für gemeinwohlorientierte Sorgearbeit.
    Für Tätigkeiten in Betreuung, Familienhilfe, Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung braucht es ein Modell, das der Realität dieses Bereichs gerecht wird. Denkbar wäre eine Art „Pflegesozialkasse“ nach dem Vorbild der Künstlersozialkasse: Selbstständige würden abgesichert, ohne dass die gesamte Beitragslast allein auf ihnen liegt. Auch gemeinnützige Träger und Kostenträger könnten in ein ausgewogenes System eingebunden werden.
  5. Rechtssicherheit statt weiterer Verunsicherung.
    Die Diskussion um Rentenversicherungspflicht darf nicht zu noch mehr Angst vor Statusfeststellungsverfahren führen. Selbstständige Tätigkeit im sozialen Bereich braucht klare, praxistaugliche Kriterien statt permanenter Rechtsunsicherheit.

Deutschland steht vor einer doppelten Herausforderung: Wir müssen Altersarmut verhindern und zugleich die Versorgung im Alltag sichern. Beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wer selbstständige Sorgearbeit pauschal erschwert, schwächt Familien, Pflegebedürftige, gemeinnützige Träger und am Ende den Sozialstaat selbst.

Wir appellieren daher an Sie und die Bundesregierung: Beziehen Sie die Praxis sozialer Träger, der selbstständigen Betreuungspersonen und der betroffenen Familien in die weitere Ausgestaltung der Rentenreform ein. Eine gute Reform erkennt an, dass Selbstständigkeit nicht überall gleich aussieht. Zwischen hochvergüteter Beratung, klassischer Solo-Selbstständigkeit und niedrigschwelliger Alltagsunterstützung für Familien und Pflegebedürftige bestehen erhebliche Unterschiede.

Altersvorsorge ja. Soziale Absicherung ja. Aber mit Augenmaß, Differenzierung und Verantwortung für die Menschen, die heute bereits dort helfen, wo unser System sonst Lücken lässt.

Mit freundlichen Grüßen

für den Vorstand

Mona Damian

Geschäftsführerin | Vorstandsmitglied

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