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Wer kümmert sich um die selbständig Tätigen in Pflege und Betreuung?

Was der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD außen vor lässt: Ein Kommentar von Mona Damian, Geschäftsführerin des Notmütterdienst Frankfurt, zur aktuellen Sozialpolitik.

Die Pläne im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, freiwillige Mehrarbeit steuerfrei zu stellen, Seniorinnen und Senioren durch einen höheren Steuerfreibetrag zu entlasten und die Übungsleiterpauschale um 300 Euro auf 3.300 Euro anzuheben, sind ohne Frage zu begrüßen. Es sind richtige und wichtige Schritte, um Arbeit zu honorieren, gesellschaftliches Engagement zu fördern und die Teilhabe älterer Menschen zu stärken.

Doch eine wesentliche Gruppe bleibt in diesen Überlegungen außen vor: die selbstständig tätigen Menschen im Pflege- und Betreuungsbereich. Sie leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung älterer, kranker oder pflegebedürftiger Menschen – und das in einem gesellschaftlichen Umfeld, das zunehmend unter dem Druck des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels steht.

Gerade im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen, der niedrigschwelligen Alltagsbegleitung oder der Kinderbetreuung ist die selbstständige Tätigkeit oft die einzige flexible Möglichkeit, um Versorgungslücken zu schließen. Viele dieser Menschen – darunter Rentner:innen, Studierende und berufliche Umsteiger:innen – arbeiten auf Honorarbasis und tragen dazu bei, unser soziales Netz aufrechtzuerhalten. Doch sie tun das unter schwierigen steuerlichen Rahmenbedingungen: hohe Einkommensteuersätze, fehlende soziale Absicherung und eine Umsatzsteuerpflicht, die viele vor bürokratische und finanzielle Hürden stellt.

Eine strukturelle Lösung muss her

Deshalb braucht es dringend eine strukturelle Lösung: eine Pflegesozialkasse, angelehnt an das Modell der Künstlersozialkasse. Diese würde selbstständig tätigen Pflege- und Betreuungspersonen einen Zugang zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglichen – bei paritätischer Finanzierung durch Bund und Auftraggeber, analog zur Künstler:innenregelung. Wichtig dabei: Gemeinnützige Organisationen, die mit selbstständigen Betreuungspersonen zusammenarbeiten, sollten dabei nicht zusätzlich belastet werden, etwa durch eine differenzierte Regelung nach Art des Auftraggebers. So könnte die Pflegesozialkasse eine Lücke im Sozialsystem schließen, ohne jene zu schwächen, die im sozialen Bereich ohnehin auf schmalem Budget arbeiten.

Auch die angekündigte Anhebung der Übungsleiterpauschale ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber kein großer. Angesichts der wachsenden gesellschaftlichen Bedeutung von niedrigschwelliger Betreuung und Begleitung wäre eine Verdopplung der Pauschale auf 6.000 Euro angemessen gewesen, um diese Tätigkeiten nachhaltig zu fördern und attraktiver zu gestalten.

Darüber hinaus sollte die Politik dringend prüfen, inwieweit die Steuerlast für selbstständige Betreuungspersonen gesenkt werden kann. Denkbar wären:

  • ein eigener Steuerfreibetrag für soziale Betreuungstätigkeiten,
  • eine vereinfachte Kleinunternehmerregelung mit angehobenem Schwellenwert,
  • und nicht zuletzt: eine Umsatzsteuerbefreiung für selbstständige Tätigkeiten in der sozialen Daseinsvorsorge, analog zur bestehenden Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützig erbrachte soziale Dienstleistungen.

Zusätzlich sollte über die Einführung einer neuen steuerlichen Anerkennung für niedrigschwellige, ehrenamtlich oder nebenberuflich erbrachte Hilfeleistungen im sozialen Bereich nachgedacht werden – etwa in Form einer „Betreuungspauschale“, analog zur Übungsleiterpauschale. Sie könnte Menschen entlasten, die sich etwa in der Kinderbetreuung, der Alltagsbegleitung oder der Entlastung pflegender Angehöriger engagieren – und damit einen wichtigen sozialen Beitrag leisten.

Es ist höchste Zeit, diese wichtige Berufsgruppe nicht länger zu ignorieren. Wer wirklich etwas gegen den Pflegenotstand tun will, muss nicht nur über Pflegeheime und Fachkräfte reden, sondern auch die Menschen stärken, die tagtäglich dafür sorgen, dass Betreuung zu Hause möglich bleibt.

Zu unserer Geschäftsführerin: Mona Damian studierte Soziologie und Jura an der Goethe Universität Frankfurt und absolvierte anschließend ihren Master in Sozialmanagement an der Alice-Salomon-Fachhochschule in Berlin. Seit 2010 ist sie für den bundesweit-tätigen Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e.V. tätig, den ihre Großeltern 1969 gründeten. Seit 2018 leitet sie die Geschäftsstelle in Frankfurt und ist Mitglied im Vorstand.

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